Hilfeplanung
Von großer Wichtigkeit ist die Arbeit mit den Erziehungsberechtigten. So weit möglich, gewünscht oder notwendig, werden die Erziehungsberechtigten über jeden Entwicklungsschritt informiert und in Hilfeplangespräche (HPG) einbezogen. Uns ist bei der Arbeit mit ihnen wichtig, dass, wenn eine Reintegration angestrebt wird, diese mit einer parallel laufenden Entwicklung bei den Erziehungsberechtigten einhergeht, damit den Kindern und Jugendlichen der beginnende Neustart in der alten Umgebung möglich wird.
Weiter versuchen wir einen guten Kontakt mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen, indem wir sie bei kleineren Veranstaltungen, wie zum Beispiel einem Hoffest, Geburtstagen oder vorweihnachtlichen Treffen mit einbinden. Die Kinder und Jugendlichen erleben ihre Angehörigen in ihrem „Ersatz-Zuhause“ und fühlen sich gesehen und begleitet.
In gleicher Weise, wie die Arbeit mit den Erziehungsberechtigten gepflegt wird, wird der Kontakt mit den Jugendämtern eng und zeitnah gehalten. Alle relevanten Entscheidungen werden mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen abgestimmt. Ein guter und regelmäßiger Kontakt ist für unsere Arbeit die Grundvoraussetzung.
Unsere Betriebserlaubnis bezieht sich auf die §§ 27 (Hilfe zur Erziehung), 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), und 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) des Jugendhilfegesetzes (KJHG), beziehungsweise des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Kostenträger sind die zuständigen Jugendämter.